Zertifiziert nach AZAV
WIR SIND ANERKANNTER TRÄGER DER ARBEITSFÖRDERUNG NACH AZAV
WIR SIND ANERKANNTER TRÄGER DER ARBEITSFÖRDERUNG NACH AZAV
UNSERE FAHRSCHULE IST ZERTIFIZIERT NACH AZAV
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) hat zum Ziel, die Qualität von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen nachhaltig zu gewährleisten und somit die Eingliederungschancen für Arbeitssuchende am Arbeitsmarkt zu verbessern. Grundlage hierfür ist die Zertifizierung von Bildungsträgern – so benötigen alle Anbieter von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen eine Trägerzulassung nach AZAV. Ebenso erfordert die Durchführung von Bildungsmaßnahmen in der Regel eine entsprechende Maßnahmenzulassung nach AZAV. Anhand der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch das Anerkennungs- und Zulassungsverfahren eingeführt.
Ein Bildungsgutschein nach §§ 81, 82 SGB III oder auch ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III kann demnach nur bei einem für die Förderung zugelassenen Bildungsträger für eine ebenfalls zur Förderung zugelassene Maßnahme der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Voraussetzung für die Zulassung ist u. a., dass der Bildungsträger ein System zur Qualitätssicherung dokumentiert hat, wirksam anwendet und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessert.
Zertifizierte Maßnahmen nach AZAV:
• Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGB III
• Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach § 81 und 82 des Vierten Abschnitts des Dritten