Modulare Weiterbildung

Beschleunigte GQ Beginn geplant ab 01/23

Laut BKrFQG ist die vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw/Bus-Fahrer in die folgenden drei Kenntnisbereiche unterteilt:

Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik
Aus diesen Kenntnisbereichen wurden die fünf Weiterbildungsmodule entwickelt. Bei Abschluss der Module erhält der Lkw-Fahrer einen Eintrag der Kennziffer 95 in den Kartenführerschein. Ab diesem Zeitpunkt ist die Weiterbildung  alle fünf Jahre zu wiederholen.

 

 

REGELUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN BUS & LKW

  • Bus-Fahrer unterliegen seit 10.09.2008 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (zb. 5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder BUS-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.
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  • LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
  • Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
  • 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
  • § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist.