TQ3 Teilqualifikation Personenkraftverkehr
MIT ERWERB DER FÜHRERSCHEINKLASSEN D / DE – AUF NEUEN WEGEN ZUM BERUFSABSCHLUSS
Teilqualifikation TQ3 – was ist das?
Für den Beruf des Berufskraftfahrers wurden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Teilqualifikationen entwickelt und erprobt.
Ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist die Teilqualifizierung TQ3 „Personen befördern“. Dieses Qualifizierungsmodul ist von den Industrie- und Handelskammern anerkannt. Sie erlangen fundierte Kenntnisse über die Rechtsvorschriften zur Personenbeförderung mit Linienbussen und Omnibussen sowie den Gelegenheitsverkehr. Ihre Ausbildung absolvieren Sie mit unserem modernen Reisebus.
Am Ende des Lehrgangs werden Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einer internen Prüfung abgefragt und Sie erhalten von uns ein qualifiziertes Zeugnis.
Nach der Qualifizierung haben Sie die Möglichkeit, sich noch die restlichen Ausbildungsinhalte anzueignen. Danach können Sie die Zulassung zur sogenannten Externenprüfung vor der IHK erlangen. Damit erhalten Sie nachträglich die Chance, eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abzuschließen.
Mit dieser Maßnahme werden Ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die den Einstieg in dieses interessante Berufsfeld sehr erleichtern werden.
Zielgruppe:
Personen ohne Berufsabschluss sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft und/oder einen anerkannten Berufsabschluss als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben.
Rechtliche Grundlagen:
Europäische Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Inhalte
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- Theoretische Ausbildung Bus D/DE
- Fahrpraktische Ausbildung Bus D/DE
- Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation (Lehrplan Inhalte)
- Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
- Ersthelferschulung
- Arbeite- und sozialrechtliche Bestimmungen
- Rechtsvorschriften Kraftverkehr
- KFZ-Technik
- Rückenschulung
- Perfektionstraining
- Schulung digitaler Tachograph
- Betriebspraktium
- Voraussetzungen
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- Mindestalter: 21 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
- Gesundheitliche Eignung und Sehtest
- Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse D/DE
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
- Reaktionstest/Leistungstest
- Abschluss
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- Zertifikat der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung für die Zulassung zur IHK-Prüfung
- IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
- Die beschleunigte Grundqualifikation für den Personenverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.
- Teilqualifikation gemäß BBiG TQ3 Personentransport
- Fahrerlaubnis Klasse D/DE
- Perfektionstraining Bus
- Schulung digitaler Tacho
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Gültigkeit
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Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.
Der LKW-Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.
Nächste Termine für diesen Kurs
Einstieg jederzeit möglich, da die Kurse monatlich beginnen.
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